Outsourcing: Vergabe der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung an einen selbständigen Bearbeiter Die Buchführung mit deren dazugehörigen Aufgaben und gesetzlichen Regelungen ist für viele Unternehmer ein leidiges Übel, das zwangsläufig erledigt werden muss. Kein Unternehmen, egal wie klein, kommt um die Verarbeitung der Buchhaltungsdaten herum. Buchhaltungskosten entstehen immer, unabhängig davon, ob mit der unternehmerischen Tätigkeit ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wurde. Gewinnen Sie Zeit und Sie können sich auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren! So stellt sich für die Unternehmer, die ihre Buchhaltung nicht selbst erstellen, oftmals die Frage, wie sie gerade diese fixen Buchhaltungskosten variabel gestalten könnten, da bei der Festanstellung eines Buchhalters meist ein monatliches Festgehalt vereinbart wird, das egal wie die Geschäfte auch laufen, jedes Monat zum gleichen Zeitpunkt bezahlt werden muss. Natürlich verursacht das Outsourcing der Buchhaltung, zur Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung an einen selbständigen Bearbeiter Kosten und die Rechnungen eines selbständigen Buchhalters müssen auch bezahlt werden. Aber das Outsourcing schafft in vielerlei Hinsicht mehr Flexibilität für ein Unternehmen. Mit der Rechnungsstellung hat der Unternehmer einen vereinbarten Zahlungszeitraum, in dem er sich frei bewegen kann. So muss er nicht, wenn er die Gehälter seines Personals am Monatsende überweisen muss, auch gleich die Rechnung an den selbständigen Buchhalter bezahlen. Ist der monatliche Zeitaufwand für die Erledigung der Buchhaltungsarbeiten für die Festanstellung eines Buchhalters zu gering oder unterliegt dieser Zeitaufwand Schwankungen, so kann der Unternehmer einen selbständigen Bearbeiter, abhängig von der Vertragsgestaltung, je nach Arbeitsanfall in seiner Buchhaltung einsetzen. Die Buchhaltungskosten durch das Outsourcing der Buchhaltung an einen selbständigen Bearbeiter passen sich im Gegensatz zu einer Festanstellung immer an die betrieblichen Gegebenheiten an. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung einem selbständigen Bearbeiter anvertrauen zu wollen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Vor- und Nachteile informieren und wie Sie das Outsourcing gestalten können. Pro & Contra für das Outsourcing: Die Vorteile, das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung an einen selbständigen Bearbeiter zu übergeben, liegen auf der Hand: Die Kosten und der Arbeitseinsatz eines selbständigen Bearbeiters passen sich, je nach Vertragsgestaltung, sofort an die jeweilige geschäftliche Situation an. Erzielen Sie z.B. aufgrund von saisonalen Schwankungen weniger Umsätze, so sinkt auch die Anzahl der laufend zu verbuchenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung, die somit in einer kürzerer Zeit verarbeitet werden können. Durch das Outsourcing an einen selbständigen Bearbeiter gewinnen Sie ohne Zusatzkosten noch eine weitere Kontrollinstanz zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Steuerberater. Bei den Jahresabschlussarbeiten werden die durch den selbständigen Bearbeiter verbuchten laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung nochmals vom Steuerberater überprüft. "Das Vier-Augen-Prinzip" kommt hier voll zur Wirkung. Für einen selbständigen Bearbeiter sind auch kleinere Unternehmen fachlich interessant. Der Unternehmer gewinnt einen direkten kompetenten Ansprechpartner. . Die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung durch einen selbständigen Bearbeiter erfolgt im betrieblichen wie auch im steuerlichen Sinne. Es entstehen keine arbeitsrechtlichen Probleme bei der Kündigung des Dienstleistungsvertrages, sollten Sie den selbständigen Bearbeiter nicht mehr beschäftigen können oder wollen. Je nach vertraglicher Regelung ist der Dienstleistungsvertrag mit dem selbständigen Bearbeiter sofort kündbar. Es fallen keine Lohnnebenkosten und keine Beiträge zur Berufsgenossenschaft an. Es entstehen keine Kosten für Urlaub und Krankheit. Da ein selbständiger Bearbeiter stets mehrere Kunden hat, wird er die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung schon im eigenen Interesse schnell und routiniert erledigen. Durch die Arbeit bei mehreren Unternehmen ergeben sich wertvolle Synergie-Effekte. Von einmal erworbenem Fachwissen pofitieren alle Kunden. Der Aufwand für die Auseinandersetzung mit neuen Gesetzen und Richtlinien wird auf mehrere Schultern verteilt. Was Vorteile hat, bringt natürlich leider auch Nachteile mit sich: Ein selbständiger Bearbeiter kann nicht den Steuerberater ersetzen. Ein selbständiger Bearbeiter darf Sie aus berufsrechtlichen Gründen nicht in Steuerfragen beraten oder den Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen für Sie erstellen. Weiter ist es einem selbständigem Bearbeiter untersagt, die unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Den Knopfdruck im Buchhaltungsprogramm zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, müssen Sie selbst vornehmen. Achten Sie immer darauf, dass der selbständige Bearbeiter mehrere Kunden betreut, damit kein Verdacht der Scheinselbstständigkeit entstehen kann.
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